Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Netaveo
Netaveo
Engelhardstraße 10
30173 Hannover
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Netaveo (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über technische Dienstleistungen im Bereich individueller Software-, Low-Code- und Automatisierungslösungen.
Der Schwerpunkt der Leistungen liegt auf der Konzeption, Entwicklung und Anpassung von Lösungen innerhalb der Low-Code-Plattform Ninox. Darüber hinaus können – soweit projektbezogen erforderlich – auch weitere Plattformen, APIs sowie Automatisierungs- und Integrationsdienste (z. B. Make) eingebunden werden.
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
2. Leistungscharakter und Abgrenzung
Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich technische Dienstleistungen, insbesondere Konzeption, Entwicklung und Anpassung von digitalen Lösungen unter Nutzung von Low-Code-Plattformen, APIs, Automatisierungsdiensten (z. B. Make) sowie weiteren Drittanbieterdiensten.
Es erfolgt keine Rechts-, Steuer-, Datenschutz-, Unternehmens- oder betriebswirtschaftliche Beratung. Hinweise des Auftragnehmers stellen ausschließlich technische oder erfahrungsbasierte Hinweise dar und ersetzen keine fachliche Beratung.
Der Auftragnehmer handelt weisungsgebunden nach Vorgaben des Auftraggebers. Eine Prüfung der rechtlichen, steuerlichen oder organisatorischen Zulässigkeit erfolgt nicht.
3. Drittanbieter und Plattformen
Der Auftragnehmer stellt keine Hosting- oder Plattformleistungen bereit. Betrieb, Verfügbarkeit, Sicherheit und Weiterentwicklung der eingesetzten Plattformen und Dienste liegen im Verantwortungsbereich der jeweiligen Anbieter oder des Auftraggebers.
Für Ninox gelten ergänzend die AGB des Anbieters: https://ninox.com/de/agb
4. Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme (E-Mail ausreichend) zustande.
5. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt alle zur Umsetzung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung und trägt die Verantwortung für deren Richtigkeit und Zulässigkeit.
6. Vergütung und Abrechnung
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Bei zeitbasierter Abrechnung erfolgt die Abrechnung im 5-Minuten-Takt. Angefangene 5 Minuten werden aufgerundet.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7. Abnahme
Projekte werden nach Abschluss vollständig abgenommen. Eine Bestätigung per E-Mail ist ausreichend.
Folgeprojekte oder Erweiterungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
8. Versions- und Änderungsabhängigkeit
Die Leistungen werden auf Basis der zum Entwicklungszeitpunkt eingesetzten Versionsstände der verwendeten Plattformen und Dienste erbracht.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsänderungen oder Einschränkungen, die durch Updates, Versionswechsel oder Änderungen externer Dienste entstehen.
Anpassungen aufgrund solcher Änderungen erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung.
9. Nutzungsrechte und Wiederverwendung
Der Auftraggeber erhält an individuell erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht für eigene Zwecke.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, allgemeine Konzepte, Methoden, Logiken, Module und Know-how – auch in abgewandelter oder weiterentwickelter Form – projektübergreifend wiederzuverwenden, sofern keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
11. Datenschutz
Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers.
12. Kündigung, Laufzeit sowie Service-/Betreuungsleistungen
Kündigungsfristen, Laufzeiten sowie Service-, Wartungs- oder Betreuungsleistungen können in separaten Verträgen geregelt werden.
Sofern im Einzelfall kein separater Vertrag geschlossen wird und der Auftragnehmer Service-/Betreuungsleistungen (z. B. „Betreuung“, „Support“, „Weiterentwicklung“ oder ähnliche Leistungen) über eine Rechnung beauftragt bzw. abgerechnet werden, gilt Folgendes:
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Rechnungsposition bzw. der dort beschriebenen Leistungsbeschreibung.
- Eine in der Rechnung genannte Laufzeit (z. B. 12 Monate) gilt als befristete Vertragslaufzeit für diese Service-/Betreuungsleistungen.
- Sofern keine Laufzeit angegeben ist, gelten Service-/Betreuungsleistungen als auf den jeweiligen Abrechnungszeitraum bezogen und enden mit dessen Ablauf.
- Weitergehende Verpflichtungen (z. B. garantierte Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten, Kontingente, bestimmte Erfolgspflichten) bestehen nur, wenn diese ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hannover.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.